Kopfzeile

Inhalt

Hinweis zum Betreten von Wiesen und Äckern

24. April 2024

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet, beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit vom 01.04.2024 bis zum 31.10.2024 zu verzichten.

Gemeindekanzlei