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Einbürgerungsverfahren

Einbürgerung Schweizerinnen und Schweizer

Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die nicht schwerwiegend mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten und die ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind, können ein Gesuch um Aufnahme in das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht von Gipf-Oberfrick stellen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz von mindestens 3 Jahren ohne Unterbruch in Gipf-Oberfrick. Es kann sein, dass Sie durch die Einbürgerung Ihr bisheriges Bürgerrecht verlieren. Die Einbürgerung wird vom Gemeinderat ausgesprochen.

Die Gemeindekanzlei erteilt Ihnen gerne detaillierte Auskünfte.


Informationen erhalten Sie auch durch den Einbürgerungsleitfaden von Arbeit Aargau.


Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger

Ausländerinnen und Ausländer, die sich in der Schweiz einbürgern lassen möchten, müssen die Voraussetzung gemäss Merkblatt zur ordentlicher Einbürgerung erfüllen.

Einbürgerungstest

Bei Fragen und Anliegen können Sie sich telefonisch oder persönlich an die Gemeindekanzlei wenden.


Erleichterte Einbürgerung

Von der erleichterten Einbürgerung profitieren können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern sowie Kinder eines schweizerischen Elternteils, welche das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen.

Ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern, die seit einem Jahr in der Schweiz wohnen, können die erleichterte Einbürgerung nach einer dreijährigen Ehedauer beantragen, sofern sie insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt haben.

Informationen siehe hier


Erleichterte Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation

Informationen siehe hier.

 

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