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Prämienverbilligung

Kantonseinwohner/innen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden Verbilligungsbeiträge an die obligatorische Krankenversicherung gewährt.

Ab 2017 muss der Antrag online gestellt werden.

Weitere Infos zur Prämienverbilligung erhalten Sie unter SVA Aargau.

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