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BNO Revision

Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland

Zonenplanbild

 

Anfang 2019 hat der Gemeinderat die Arbeiten für die Gesamtrevision Nutzungsplanung aufgenommen. Dies beinhaltet die Revision der Bau- und Nutzungsordnung mit dem Zonenplan und dem Kulturlandplan. Für die Bereiche Siedlung und Kulturland sind zwei gut durchgemischte Arbeitsgruppen eingesetzt worden. Mit der Nutzungsplanung legt die Gemeinde fest, wie der Boden in und ausserhalb des Baugebiets genutzt werden soll. Dabei sollen die Bestimmungen aktualisiert und Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die hohe Wohn- und Lebensqualität, die naturnahe Umgebung, Gewerbe und Dienstleistungen sowie Freiräume und Grünflächen in unserem Dorf erhalten bleiben und weiter gestärkt werden. Qualität vor Quantität!

Im Frühjahr 2020 haben die beiden Arbeitsgruppen und der Gemeinderat die Überarbeitung der Nutzungsplanung abgeschlossen. Die Unterlagen sind danach dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht worden. Vom 13. Oktober bis am 12. November 2020 erfolgte die öffentliche Mitwirkung. Die von der Bevölkerung eingereichten Eingaben wurden geprüft und abgehandelt in einem öffentlichen Bericht. Das Ergebnis wurde den 18 Parteien, die eine fristgerechte Eingabe gemacht haben, Ende 2022 mitgeteilt. Der Mitwirkungsbericht liegt ebenfalls öffentlich auf.

Wie geht es weiter?

Momentan läuft die definitive Vorprüfung der gesamten Revisionsunterlagen durch die kantonale Fachstelle. Leider verzögert sich diese seitens Kanton. Folgende Schritte stehen danach an:

  • Abschluss der definitiven kantonalen Vorprüfung abwarten (Anfangs 2024)
  • Informationsveranstaltung zur Gesamtrevision mit anschliessender öffentlicher Auflage des Planwerks und der Möglichkeit von Einwendungen (im Jahresverlauf 2024)
  • Durchführung der Einigungsverhandlungen und Entscheide durch den Gemeinderat
  • Beschlussfassung der Gemeindeversammlung über die Gesamtrevision (2025)

Nachstehend finden Sie diverse Informationen und Grundlagen zur Gesamtrevision.

Bei Fragen geben wir Ihnen gerne weitere Auskünfte, Tel. 062 865 80 41 oder kanzlei@gipf-oberfrick.ch

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