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Finanzkommission

In jeder Gemeinde im Kanton Aargau besteht eine Finanzkommission. Sie wird in der Organisation mit der Gemeindeversammlung jeweils auf eine Amtsdauer von vier Jahren vom Volk gewählt. Die Finanzkommission ist das wichtigste Hilfsorgan der Gemeindeversammlung, das sich kontinuierlich mit der Kontrolle des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung befasst. Die Finanzkommission übt die politische Finanzaufsicht auf. Sie verfügt zwar über keine selbständigen Entscheidungsbefugnisse im Sinne von Anordnungen. Ihre Beschlüsse sind Feststellungen, Anregungen oder Anträge zuhanden des Gemeinderats oder der Gemeindeversammlung. Sie unterscheidet sich aber von den gemeinderätlichen beratenden Organen, indem sie im Dienste und im Namen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger tätig ist. Die Finanzkommission besteht gemäss Gemeindeordnung aus fünf Mitgliedern und konstituiert sich selbst.

Aufgaben der Finanzkommission
• Prüfung der Gemeinderechnungen
• Stellungnahme zum Budget
• Prüfung der Kreditabrechnungen
• Prüfung des Protokolls der Gemeindeversammlung
• Zustimmung zum Erwerb und Tausch von Grundstücken zusammen mit dem Gemeinderat
  (bei einer Summe zwischen CHF 500‘000.00 und CHF 1‘000‘000.00)
• Zustimmung zur Veräusserung von Grundstücken zusammen mit dem Gemeinderat 
  (bei einem Verkehrswert zwischen CHF 100‘000.00 bis CHF 500‘000.00)
• Beratung auf Wunsch des Gemeinderats bei grösseren Finanzgeschäften und der Finanzplanung

Kontakt

Finanzkommission
Landstrasse 43
5073 Gipf-Oberfrick
062 865 80 50 (Abteilung Finanzen)
Fax 062 865 80 49
finanzen@gipf-oberfrick.ch

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