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Beglaubigung Unterschriften

Die Gemeindekanzlei kann die Unterschriften von Personen beglaubigen. Dazu sind folgende Voraussetzungen gegeben:

• persönliches Erscheinen auf der Kanzlei
• vorweisen eines gültigen Personalausweises (Pass oder Identitätskarte)
• die Unterschrift muss vor der beglaubigenden Person auf der Kanzlei geleistet werden (bitte nicht im voraus unterschreiben)

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