Beglaubigung Unterschriften
• persönliches Erscheinen auf der Kanzlei
• vorweisen eines gültigen Personalausweises (Pass oder Identitätskarte)
• die Unterschrift muss vor der beglaubigenden Person auf der Kanzlei geleistet werden (bitte nicht im voraus unterschreiben)
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 062 865 80 40 | kanzlei@gipf-oberfrick.ch |