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Familienergänzende Kinderbetreuung

Gemeindebeiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung

Ab dem 1. August 2018 gelten neue Bestimmungen im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung. Ab diesem Datum leistet die Gemeinde Beiträge an die

  • Betreuung der Kinder im Hort an der Schule Gipf-Oberfrick;
  • Betreuung der Kinder in einer professionellen Kindertagesstätte in der ganzen Schweiz;
  • Betreuung der Kinder durch eine Tagesfamilie, die einem anerkannten Tagesfamilienverein angeschlossen ist.

Ob jemand ein Anspruch auf einen Beitrag hat und wie hoch dieser ist, hängt vom steuerbaren Einkommen ab. Für die Geltendmachung von solchen Beiträgen ist der Abteilung Finanzen ein Gesuch einzureichen. Nähere Details sind dem Merkblatt zu entnehmen.

Gemeindekanzlei Gipf-Oberfrick

Zugehörige Objekte

Name
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