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Inkrafttreten neuen Bau- und Nutzungsordnung

4. August 2026

Die Gemeindeversammlung hat im Juni 2025 der Gesamtrevision Nutzungsplanung Kulturland ohne Änderung zugestimmt. In der Folge ging eine Beschwerde beim Kanton ein. Diese Beschwerde hat der Regierungsrat am 3. Juni 2026 abgelehnt. Gleichzeitig hat er die Gesamtrevision Nutzungsplanung Kulturland unserer Gemeinde genehmigt. Nach unbenütztem Ablauf einer nochmaligen Beschwerdefrist werden die Bestimmungen der neuen Bau- und Nutzungsordnung ab dem 6. August 2026 angewandt. Alle in diesem Zeitpunkt noch hängigen Baugesuche werden nach den neuen Bestimmungen beurteilt. Die neue Bau- und Nutzungsordnung und der neue Zonen- sowie Kulturlandplan sind auf der Website einsehbar.

Gemeinderat