Kopfzeile

Inhalt

Hinweis zum Betreten von Wiesen und Äckern

6. April 2021

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet, beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit vom 1. April 2021 bis zum 31. Oktober 2021 zu verzichten.

Gemeindekanzlei

Blumen