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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot - Gefahrenstufe 5

27. Juli 2026

Aufgrund der zurzeit herrschenden Trockenheit und Hitze mit ausbleibenden, ausreichenden Niederschlägen gilt im Gemeindegebiet Gipf-Oberfrick, gestützt auf § 18 Abs. 3 des Polizeireglements Oberes Fricktal, ab dem 27. Juli 2026, 12.00 Uhr, die Gefahrenstufe 5 «absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot».

Im ganzen Gemeindegebiet sind somit offene Feuer und das Abbrennen von Feuerwerk verboten. Weiter dürfen keine brennenden Raucherwaren oder Zündhölzer weggeworfen werden. Einzig die Verwendung von Elektro- und Gasgrills im «Siedlungsgebiet», eine sachgemässe und vernünftige Anwendung vorausgesetzt, ist zulässig.

Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

Gemeinderat Gipf-Oberfrick

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