Prämienverbilligung 2027
Der Antrag auf Prämienverbilligung für 2027 muss online gestellt werden. Dazu wird ein Code benötigt. Personen mit einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten im Verlauf von September 2026 ein Schreiben mit einem Link und dem entsprechenden Zugangscode für die Anmeldung. Personen, welche keinen Code erhalten haben, können diesen ab Oktober 2026 bei der SVA Aargau bestellen (www.sva-aargau/codebestellungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.). Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2027 muss in jedem Fall bis am 31. Dezember 2026 erfolgen. Die Datenverarbeitung übernimmt die SVA Aargau. Änderungen bei persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen müssen direkt an die SVA Aargau gemeldet werden (www.sva-ag.ch/meldungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.). Dies ist auch nötig, wenn sich Ihr Einkommen oder Vermögen verbessert hat. So vermeiden Sie hohe Rückforderungen. Wer keinen Internetzugang hat oder Hilfe braucht bei der Anmeldung oder dem Änderungsantrag, kann sich bei der Gemeindezweigstelle SVA melden.
SVA Zweigstelle