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Steuern: Fälligkeit 31. Oktober 2026

13. Oktober 2026

Das Kantonale Steueramt hat allen Steuerpflichtigen, welche die provisorischen Steuern 2026 noch nicht vollumfänglich bezahlt haben, Ende September eine Verfallanzeige zugestellt. Diese Verfallanzeige ist nicht als Mahnung zu verstehen.

Die Steuerpflichtigen werden darauf hingewiesen, dass die provisorischen Steuern 2026 bis am 31. Oktober 2026 beglichen werden müssen. Ab dem 1. November 2026 wird auf verspäteten Zahlungen Verzugszins berechnet. Bitte beachten Sie zudem, dass die Mahngebühr für nicht fristgerecht bezahlte Steuern CHF 35.00 beträgt. Die Kosten für eine Forderung, welche betrieben werden muss, betragen CHF 100.00.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuern fristgerecht zu begleichen, bitten wir Sie, sich betreffend einer Ratenzahlung oder Stundung frühzeitig bei der Abteilung Finanzen (Telefon: 062 865 80 50, E-Mail: finanzen@gipf-oberfrick.ch) zu melden. Besten Dank.

Abteilung Finanzen