Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter oder onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Persönlicher Ausweis
- Meldebestätigung
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
- Meldebestätigung
Preis
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | 062 865 80 40 | kanzlei@gipf-oberfrick.ch |