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Mahngebühren für Steuerforderungen

2. Juli 2025

Gemäss Verordnung zum Steuergesetz (StGV) werden für Steuerforderungen ab 2019 Mahn- und Betreibungsgebühren eingeführt. Die Mahngebühr für nicht fristgerecht bezahlte Steuern beträgt CHF 35.00. Die Kosten für eine Forderung, welche betrieben werden muss, betragen CHF 100.00. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Steuern fristgerecht zu begleichen, bitten wir Sie, sich betreffend einer Ratenzahlung oder Stundung frühzeitig bei der Abteilung Finanzen (Telefon: 062 865 80 50, E-Mail: finanzen@gipf-oberfrick.ch) zu melden. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

Abteilung Finanzen