Prämienverbilligung 2026
Der Antrag auf Prämienverbilligung für 2026 muss online gestellt werden. Dazu wird ein Code benötigt. Personen mit einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten im Verlauf von September 2025 ein Schreiben mit einem Link und dem entsprechenden Zugangscode für die Anmeldung. Personen, welche keinen Code erhalten haben, können diesen ab Oktober 2025 bei der SVA Aargau bestellen (www.sva-aargau/codebestellung). Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2026 muss in jedem Fall bis am 31. Dezember 2025 erfolgen. Die Datenverarbeitung übernimmt die SVA Aargau. Änderungen bei persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen müssen direkt an die SVA Aargau gemeldet werden (www.sva-ag.ch/meldung). Dies ist auch nötig, wenn sich Ihr Einkommen oder Vermögen verbessert hat. So vermeiden Sie hohe Rückforderungen. Wer keinen Internetzugang hat oder Hilfe braucht bei der Anmeldung oder dem Änderungsantrag, kann sich bei der Gemeindezweigstelle SVA melden.
SVA Zweigstelle