Waldbrandgefahr Stufe 4
Der Kanton erhöht die Gefahrenstufe per sofort auf Stufe 4 "grosse Waldbrandgefahr"
Die Verantwortlichen des Kantons und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben
nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per sofort auf die Stufe 4
von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Gestützt auf das Brandschutzgesetzes verfügt das
Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand. In
den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten.
Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand
Aufgrund der nun neu festgesetzten Gefahrenstufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" verfügt das DGS bis auf Weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
Zugehörige Objekte
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| Merkblatt_Trockenheit_Stufe 4_bedingtes_Feuerverbot (PDF, 510 kB) | Download | 0 | Merkblatt_Trockenheit_Stufe 4_bedingtes_Feuerverbot |