Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot - Gefahrenstufe 5
Aufgrund der zurzeit herrschenden Trockenheit und Hitze mit ausbleibenden, ausreichenden Niederschlägen gilt im Gemeindegebiet Gipf-Oberfrick, gestützt auf § 18 Abs. 3 des Polizeireglements Oberes Fricktal, ab dem 27. Juli 2026, 12.00 Uhr, die Gefahrenstufe 5 «absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot».
Im ganzen Gemeindegebiet sind somit offene Feuer und das Abbrennen von Feuerwerk verboten. Weiter dürfen keine brennenden Raucherwaren oder Zündhölzer weggeworfen werden. Einzig die Verwendung von Elektro- und Gasgrills im «Siedlungsgebiet», eine sachgemässe und vernünftige Anwendung vorausgesetzt, ist zulässig.
Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
Gemeinderat Gipf-Oberfrick
Zugehörige Objekte
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| Verhalten-bei-Trockenheit (PDF, 278 kB) | Download | 0 | Verhalten-bei-Trockenheit |
| Warntafel (PDF, 358 kB) | Download | 1 | Warntafel |