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Abstimmung und Gesamterneuerungswahlen

Informationen

Datum
28. September 2025
Beschreibung

Gesamterneuerungswahl des Gemeinderats für die Amtsperiode 2026/2029

Am 28. September 2025 findet die Gesamterneuerungswahl der fünf Mitglieder des Gemeinderats und des Gemeinde- und Vizepräsidiums für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Während der gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldefrist sind folgende Wahlvorschläge eingereicht worden: Als Gemeinderäte: Schmid Georg, 1983, Trottgasse 11, parteilos, bisher; Merkle Roger, 1965, Rüestelweg 4, SVP, bisher; Buol Lüscher Verena, 1961, Egg 14, SP, bisher; Kunz Rainer, 1990, Ebnetweg 12, SVP, bisher; Consoni Monica, 1971, Maigrund 15, Die Mitte, neu; Kläusler Simon, 1981, Rüestelweg 24, parteilos, neu; Näf Andreas, 1977, Hofstrasse 12e, parteilos, neu. Als Gemeindepräsidentin: Buol Lüscher Verena, 1961, Egg 14, SP, bisher. Als Vizepräsident: Schmid Georg, 1983, Trottgasse 11, parteilos, bisher. Für die fünf zu besetzenden Gemeinderatssitze sind somit während der Anmeldefrist sieben Wahlvorschläge eingegangen. Für das Amt des Gemeinde- und Vizepräsidiums ist je eine Anmeldung eingegangen. Bei den Gemeinderatswahlen findet in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30 b GPR). Stille Wahlen sind im ersten Wahlgang nicht möglich. Die vorstehenden Anmeldungen werden den Stimmberechtigten zusammen mit dem Versand der Wahlunterlagen auf einem Informationsblatt bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Wahlbüro

 

Gesamterneuerungswahl der Finanzkommission für die Amtsperiode 2026/29

Am 28. September 2025 findet die Gesamterneuerungswahl der fünf Mitglieder der Finanzkommission für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Während der gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldefrist sind folgende Wahlvorschläge eingereicht worden: Hochreuter Verena, 1960, Enzberghöhe 6, parteilos, bisher; Weber Stefan, 1983, Märtenweg 9, parteilos, bisher. Gränacher Sabina, 1993, Bleumatthalde 3, parteilos, neu; Gürster Raphael, 1998, Hammerstätte 7, parteilos, neu; Mach Matthias, 1987, Hüttenweg 1a, parteilos, neu; Schraner Stefan, 1978, Breitmattweg 20, SVP, neu. Für die Finanzkommission sind 6 Anmeldungen für 5 Sitze eingegangen. Somit findet am 28. September 2025 eine Urnenwahl statt. Die vorstehenden Anmeldungen werden den Stimmberechtigten zusammen mit dem Versand der Wahlunterlagen auf einem Informationsblatt bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Wahlbüro

 

Gesamterneuerungswahl der Steuerkommission sowie des Wahlbüros vom 28. September 2025 für die Amtsdauer 2026/2029; Stille Wahlen

Für die vorstehend erwähnten Gesamterneuerungswahlen vom 28. September 2025 wurden während der Anmeldefrist gleich viele oder weniger Kandidaten angemeldet, wie Sitze zu vergeben sind. Innert der gemäss § 30a GPR angesetzten Nachmeldefrist von 5 Tagen wurde für die Steuerkommission ein weiterer Vorschlag für das Ersatzmitglied eingereicht. Nach Ablauf der Nachmeldefrist sind für die Steuerkommission und das Wahlbüro somit gleich viele Vorschläge eingegangen wie Sitze zu vergeben sind. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach der Nachmeldefrist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR). Somit werden die nachstehenden Personen in stiller Wahl gewählt: Steuerkommission, 3 Mitglieder: Hardmeier Balmer Elvira, 1968, Landstrasse 66, bisher; Schmid-Hürzeler Marlise, 1966, Schulweg 2, bisher, Carlen Marianna, 1961, Landstrasse 37, bisher. Steuerkommission, 1 Ersatzmitglied: Alain Froidevaux, 1983, Maigrund 3, neu. Wahlbüro, 4 Stimmenzähler: Häseli Markus, 1949, Schulstrasse 6a, bisher; Müller Pius, 1969, Landstrasse 67a, bisher, Schmid Ruth, 1957, Thiersteingrund 953, bisher, Schraner Linda, 1989, neu. Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.

Wahlbüro

Zugehörige Objekte

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2025 Anmeldeformular Nachmeldefrist (PDF, 100.31 kB) Download 0 2025 Anmeldeformular Nachmeldefrist