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Spartageskarten

Die neuen Spartageskarten lösen ab Januar 2024 die bisherigen Tageskarten Gemeinde ab. Der Verkauf erfolgt ab dem 11. Dezember 2023 während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung an Einwohner/innen von Gipf-Oberfrick.

 

Reservation

Reservationen werden von der Abteilung Finanzen am Schalter oder telefonisch (062 865 80 50) entgegengenommen. Die Karten können ab sechs Monate bis einen Tag vor dem gewünschten Reisedatum gekauft werden. Der Preis richtet sich nach den noch vorhandenen Tickets (schweizweites Kontingent). Personen mit Halbtax profitieren von einem günstigeren Preis. Die Spartageskarten sind personalisiert und nicht übertragbar. Der Verkauf erfolgt an Einwohner/innen von Gipf-Oberfrick.

Ticket

Wir können Ihnen das Ticket ausdrucken oder per E-Mail senden (pdf-Format oder Ticket for Mobile). Bei E-Mail-Konten von Gmail oder älteren Versionen von Outlook wird von der SBB empfohlen, das Ticket im pdf-Format zu beziehen.

Kontrolle

Das Kontrollpersonal in den öffentlichen Verkehrsmitteln kann einen amtlichen Ausweis und das Halbtax verlangen. Die Gemeinde erstellt das Ticket aufgrund der Einwohnerdaten und kontrolliert nicht, ob der Käufer/die Käuferin ein Halbtax besitzt. Ein pdf-Ticket muss dem Kontrollpersonal in ausgedruckter Form vorgewiesen werden.

Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt bar, via Debitkarte, per Twint oder per Rechnung (Zahlungsfrist 10 Tage, Zuschlag CHF 2.00, Gemeinde kann unbegründet Vorauskasse verlangen).

Gültigkeit

Die Spartageskarte Gemeinde ist am Reisetag von 00:00 Uhr bis am Folgetag um 05:00 Uhr auf dem ganzen GA-Geltungsbereich gültig.

Rückgabe / Erstattung

Nach dem Kauf kann die Spartageskarte Gemeinde innerhalb von sieben Tagen (aber max. bis ein Tag vor der Reise) ohne Angaben von Gründen storniert werden. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung! Eine spätere Stornierung ist nur in folgenden Fällen (Liste abschliessend) möglich:

  • mehrfach gekaufte identische Spartageskarte Gemeinde
  • Spartageskarte Gemeinde für falsche Kundengruppe gelöst
  • Erstattung beim nachträglichen Kauf eines persönlichen Generalabonnements
  • Reiseunfähigkeit infolge Unfall oder Krankheit (Arztzeugnis)
  • Todesfall der reisenden Person

Die Rückerstattung des Kaufbetrags abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 10.00 erfolgt erst nach der Bewilligung durch die SBB.