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Rechnung provisorische Steuern 2025 / Zinsregelung

18. März 2025

Die provisorischen Steuerrechnungen für das Jahr 2025 wurden Ende Februar versandt. Diese sind per 31. Oktober 2025 zur Zahlung fällig. Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin wird mit einem Zins honoriert. Diese Regelung fördert Ratenzahlungen. Zudem wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2025 beträgt der Zinssatz 0,75 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei.

Abteilung Finanzen