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Wahlbüro

Die 4 Stimmenzähler werden durch Volkswahl auf eine vierjährige Amtsdauer gewählt. Sie bilden gemäss § 8 des Gesetzes über die politischen Rechte mit einem Gemeinderatsmitglied (Vorsitz) und einem Mitglied aus der Verwaltung (AktuarIn) das Wahlbüro. Bei Gemeinderatswahlen obliegt der Vorsitz einem Stimmenzähler. Bei aufwändiger Resultatsermittlung kann der Gemeinderat das Wahlbüro bedarfsgerecht erweitern.

Kontakt

Wahlbüro
Landstrasse 43
5073 Gipf-Oberfrick
062 865 80 40 (Kanzlei)
Fax 062 865 80 49
kanzlei@gipf-oberfrick.ch

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