Gesamterneuerungswahlen am 28. September 2025
Gesamterneuerungswahlen; Information
Die laufende Amtsperiode endet am 31. Dezember 2025. Die bisherigen Behördenmitglieder wurden angefragt, ob sie für die Amtsperiode 2026/29 erneut kandidieren oder sich nicht mehr zur Verfügung stellen.
Diese Anzahl Personen kandidieren nicht mehr: Gemeinderat: 1 Sitz, Finanzkommission: 3 Sitze, Steuerkommission: 1 Sitz, Stimmenzähler: 1 Sitz
Es wird darauf hingewiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.
Wahlbüro
Gesamterneuerungswahl des Gemeinderats (5 Mitglieder) sowie des/der Gemeindepräsidents/in und des/der Vizepräsidents/in vom 28. September 2025 für die Amtsdauer 2026/2029; Anmeldeverfahren
Am 28. September 2025 findet die Gesamterneuerungswahl der fünf Mitglieder des Gemeinderats, des/der Gemeindepräsidents/in und des/der Vizepräsidents/in statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Gipf-Oberfrick bis am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular finden Sie hier. Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Stimmen für den/die Gemeindepräsident/in sowie dem/die Vizepräsident/in sind nur dann gültig, wenn diese auf demselben Wahlzettel gleichzeitig auch die Stimme als Gemeinderat erhalten (§ 27a Abs. 2a GPR). Für den Gemeinderat, den/die Gemeindepräsident/in sowie dem/die Vizepräsident/in sind im ersten Wahlgang stille Wahlen nicht möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR).
Wahlbüro
Gesamterneuerungswahl der vom Volk gewählten Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026/29 vom 28. September 2025
Am 28. September 2025 findet die Gesamterneuerungswahlen der Finanzkommission (5 Mitglieder), der Steuerkommission (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied) und der Stimmenzähler (4 Mitglieder) statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Gipf-Oberfrick bis am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular finden Sie hier. Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Stille Wahlen sind für diese Behörden und Kommissionen bereits im ersten Wahlgang möglich. Sind weniger oder gleich viele Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).
Wahlbüro